Schuldenfrei durch Insolvenz: Ablauf, Dauer und Voraussetzungen

24.01.2024

Privatinsolvenz

Was ist eine Privatinsolvenz?

Die Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenz genannt, ist ein gerichtlich reguliertes Verfahren zur Schuldenregulierung für Personen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden. Dieses Verfahren ermöglicht es Schuldnern, nach einer festgelegten Zeit schuldenfrei zu sein und einen wirtschaftlichen Neuanfang zu starten. In Deutschland ist die Privatinsolvenz ein wichtiger rechtlicher Mechanismus, insbesondere da nach Untersuchungen von Creditreform derzeit 6,16 Millionen Privatpersonen als überschuldet gelten.
Der Prozess schließt mit der Restschuldbefreiung ab, was bedeutet, dass die Schulden des Schuldners gelöscht werden, obwohl diese nicht vollständig beglichen wurden. Dieses Verfahren wurde eingeführt, um Menschen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind, eine Perspektive zu bieten und ihnen die Möglichkeit zu geben, einen Neuanfang zu wagen.

Ablauf der Privatinsolvenz

Der Prozess der Privatinsolvenz, das Insolvenzverfahren, ist eine strukturierte, gesetzlich geregelte Vorgehensweise, die es überschuldeten Personen ermöglicht, sich von ihren finanziellen Verbindlichkeiten zu befreien und einen Neuanfang zu machen. Der Ablauf ist in mehrere Phasen gegliedert, die darauf abzielen, eine faire Regelung zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern zu finden. Im Folgenden wird der Prozess der Privatinsolvenz detailliert beschrieben:

1. Vorbereitungsphase

Die Vorbereitungsphase ist der erste und grundlegende Schritt des Privatinsolvenzverfahrens. In dieser Phase sucht der überschuldete Verbraucher professionelle Hilfe bei einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Rechtsanwalt. Diese Fachleute bieten Unterstützung bei der Erfassung aller relevanten finanziellen Informationen, wie etwa der Höhe und Struktur der Schulden, sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Die gesammelten Informationen bilden die Basis für die Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans.

2. Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren

Bevor das eigentliche Insolvenzverfahren beginnen kann, ist es gesetzlich vorgeschrieben, zuerst einen Versuch zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung zu unternehmen. In diesem Schritt werden die Gläubiger kontaktiert, um eine Einigung zu erzielen, die in der Regel einen teilweisen Schuldenerlass oder eine Umschuldung beinhaltet. Der Schuldenbereinigungsplan wird den Gläubigern vorgelegt, und es wird versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Eine erfolgreiche außergerichtliche Einigung kann das Insolvenzverfahren abwenden und ist für alle Beteiligten oft die bevorzugte Lösung.

3. Einreichung des Insolvenzantrags

Scheitert die außergerichtliche Schuldenbereinigung, wird der nächste Schritt eingeleitet: die Einreichung des Insolvenzantrags beim zuständigen Insolvenzgericht. Der Antrag muss umfangreiche Dokumentationen beinhalten, darunter eine detaillierte Aufstellung aller Schulden, Gläubiger, sowie des Einkommens und Vermögens des Schuldners.

4. Gerichtliches Insolvenzverfahren

Nach der Einreichung prüft das Insolvenzgericht den Antrag und entscheidet über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Bei Eröffnung des Verfahrens wird ein Treuhänder ernannt, der die finanziellen Angelegenheiten des Schuldners übernimmt. Die Aufgabe des Treuhänders ist es, das pfändbare Vermögen des Schuldners zu sichern und zu verwerten, um die Gläubiger aus den Erlösen zu befriedigen.

5. Wohlverhaltensphase

Nach der Verwertung des Vermögens tritt der Schuldner in die sogenannte Wohlverhaltensphase ein. Während dieser Phase, die in der Regel drei Jahre dauert, muss der Schuldner seinen pfändbaren Einkommensanteil an den Treuhänder abführen. Der Schuldner ist zudem verpflichtet, sich um eine angemessene Erwerbstätigkeit zu bemühen und jeden Wohnungs- oder Arbeitsplatzwechsel sowie wesentliche Änderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen dem Treuhänder zu melden.

6. Restschuldbefreiung

Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase und sofern der Schuldner alle Obliegenheiten erfüllt hat, wird das Insolvenzverfahren durch das Gericht abgeschlossen. Im letzten Schritt des Verfahrens, der Restschuldbefreiung, werden dem Schuldner die restlichen Verbindlichkeiten erlassen. Dies markiert den Neuanfang für den ehemals überschuldeten Verbraucher, der nun die Chance hat, ohne die Last der Schulden ein neues wirtschaftliches Leben zu beginnen.

Dauer

Seit dem 01.10.2020 werden die Schulden schon nach drei Jahren nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlassen - unabhängig davon, ob das Privatinsolvenzverfahren in der Form der Regelinsolvenz oder der Verbraucherinsolvenz durchlaufen wird. Dies ist in § 287 Abs. 2 InsO geregelt.

Kosten

Die Kosten für das Insolvenzverfahren in Deutschland unterteilen sich in Kosten für die Einleitung des Verfahrens und die eigentlichen Insolvenzverfahrenskosten, bestehend aus Kosten für den Insolvenzverwalter und Gerichtsgebühren. Diese variieren nach der zu verteilenden Insolvenzmasse und nach der Anzahl der Gläubiger. Außerdem erhöhen sich die Kosten, wenn besondere Aufwände entstehen. Geregelt ist das in der Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV).
Wir bieten Ihnen eine faire, flexible Preisgestaltung, wobei die Kosten für die Einleitung des Verfahrens, abhängig von Ihrer individuellen Situation, in der Regel zwischen ca. 800 EUR und 1500 EUR liegen. Alle weiteren Kosten des Insolvenzverfahrens werden aus der Insolvenzmasse genommen bzw. diese zahlt in der Regel die Staatskasse.

Fazit

Die Privatinsolvenz bietet Menschen in finanzieller Notlage eine wertvolle Möglichkeit, einen Neuanfang zu wagen. Während der Prozess bestimmte Herausforderungen und Einschränkungen mit sich bringt, ermöglicht er es den Schuldnern, sich von der Last ihrer Schulden zu befreien und wieder ein finanziell unabhängiges Leben zu führen.

Kostenlose Schuldenanalyse

Sie suchen den besten Weg aus den Schulden?

Finden Sie heraus, welche die beste Lösung in Ihrer Situation ist, indem Sie unseren einfachen Fragebogen ausfüllen und erhalten Sie sofort Ihr Ergebnis.

Kostenlose Erstberatung buchen!

Deutschlandweit verfügbar per Telefon oder Videokonferenz