Überschuldung erklärt - Bedeutung, Ursachen und Lösungen!
25.12.2023
Schulden & Insolvenz
Überschuldung betrifft eine bedeutende Anzahl von Menschen. Etwa sieben Millionen Erwachsene in Deutschland sind so verschuldet, dass sie ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können. Doch wie erkennt man, ob man selbst von Überschuldung betroffen ist und was können Sie tun wenn dies der Fall ist? Lassen Sie uns gemeinsam einen genaueren Blick darauf werfen, wie man Anzeichen von Überschuldung erkennt und welche Schritte daraufhin unternommen werden können.
Wann genau ist man überschuldet?
Es gibt klare Definitionen und Stufen, die die verschiedenen finanziellen Situationen eines Schuldners beschreiben. Diese Kategorisierungen helfen dabei, den Zustand der finanziellen Belastung genauer zu erfassen:
Stufen der finanziellen Belastung
Verschuldung: Dies bedeutet schlichtweg, dass eine Person Schulden hat, ohne zwangsläufig in akuten Zahlungsschwierigkeiten zu stecken. Es ist eine Phase, in der Verbindlichkeiten bestehen, aber die Zahlungen noch im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten liegen.
Drohende Zahlungsunfähigkeit: Dies bezeichnet die Vorstufe zur tatsächlichen Zahlungsunfähigkeit. Der Schuldner ist voraussichtlich nicht in der Lage, bestehende Zahlungspflichten zu erfüllen, wenn sie fällig werden. Es ist ein Warnsignal für eine potenziell erhebliche Verschlechterung der finanziellen Situation.
Zahlungsunfähigkeit: Hier liegt eine ernsthafte Situation vor, in der der Schuldner nicht mehr in der Lage ist, fällige Verbindlichkeiten zu begleichen. Es ist der Zeitpunkt, an dem die finanziellen Mittel nicht mehr ausreichen, um die anstehenden und offenen Forderungen zu begleichen. Dies geht in der Regel mit der schnellen Anhäufung von offenen Rechnungen und Zinsen einher, die Schuldenlast nimmt dabei deutlich zu.
Überschuldung: Die Überschuldung tritt ein, wenn selbst das Vermögen des Schuldners nicht mehr ausreicht, um bestehende Verbindlichkeiten zu decken. Weder durch das bestehende Vermögen, noch durch erwartete Einkünfte. Die Überschuldung ist der Punkt, an dem die Schulden die finanziellen Mittel des Schuldners übersteigen und so erdrückend werden, dass eine Rückzahlung selbst bei strenger finanzieller Disziplin sehr mühsam bis aussichtslos ist. Zudem markiert die Überschuldung den Punkt, an dem die Schulden, das Gesamtvermögen des Schuldners übersteigen. Der Schuldner ist somit “im Minus”.
Überschuldung - Welche Lösungen gibt es?
Schuldnerberatung aufsuchen: Sobald sich Anzeichen einer Überschuldung zeigen, ist der Besuch einer Schuldnerberatung ratsam. Staatliche sowie gemeinnützige Organisationen bieten kostenfreie Schuldnerberatungen an und können Sie beim Weg aus der finanziellen Notlage unterstützen.
Erarbeitung eines Schuldenbereinigungsplans: Die Schuldenberater begutachten die individuelle Situation genau und entwickeln mit Ihnen einen Schuldenbereinigungsplan. Dieser dient als Leitfaden für eine schrittweise Entschuldung und kann als Grundlage für Verhandlungen mit Gläubigern dienen.
Verhandlung und Vereinbarung: Idealerweise führt der Schuldenbereinigungsplan zu einer Einigung zwischen Schuldner und Gläubigern, ein sogenannter Vergleich. Wenn eine Vereinbarung über die Rückzahlung der Schulden getroffen wird, ist es jedoch wichtig, sich konsequent an diese Vereinbarungen zu halten.
Privatinsolvenz: Sollte die Schuldenlast jedoch so erdrückend sein, dass es trotz dieser Bemühungen nicht möglich ist, die Schulden aus eigener Kraft zurückzuzahlen oder einen Vereinbarung mit den Gläubigern zu treffen, so bleibt die Privatinsolvenz als letzte Möglichkeit. Sie ermöglicht eine geordnete und gerechte Abwicklung der Schuldenlage und einen Neuanfang ohne Schulden nach einer gewissen Zeit. Ob die Anmeldung von Privatinsolvenz in Ihrer Situation sinnvoll ist können Sie hier erfahren.
Mit der Privatinsolvenz zur Schuldenfreiheit
Die Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenz gennant, ist ein rechtliches Verfahren, das es Personen in unüberwindbaren, finanziellen Schwierigkeiten ermöglicht, ihre Schulden zu bewältigen und einen Neuanfang zu wagen. Es ermöglicht eine geordnete Schuldenregulierung, um dem Schuldner die Möglichkeit zu geben, sich von der Schuldenlast zu befreien.
Während des Verfahrens erhalten Sie Immunität gegen Ihre Gläubiger sowie Befreiung von Kreditverträgen, Beitragsrückständen, Arztrechnungen und weiteren offenen Forderungen gegen Sie. Sowie einige weitere rechtliche Vorteile. Dabei geben Sie monatlich einen kleinen Teil Ihres Einkommens an Ihren Insolvenzverwalter ab, der diese Beträge an Ihre Gläubiger verteilt. Somit können Sie während des Insolvenzverfahrens ihrem alltäglichen Leben wie gehabt nachgehen, ohne von Gläubigern oder Inkassodiensten belangt zu werden. Am Ende des Verfahrens werden Ihre Schulden in jedem Fall vollständig erlassen, unabhängig von der Schuldenhöhe.
Unsere Kanzlei hat sich auf das Insolvenzrecht und die Entschuldung spezialisiert und bietet Ihnen die Möglichkeit, deutschlandweit und von überall aus Insolvenz anzumelden. Falls Sie das Anmelden von Privatinsolvenz in Erwägung ziehen, können wir Ihnen gerne weiter helfen. Buchen Sie dafür einfach ein kostenloses Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Jan Heckmann. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Website.
Dennis Meising
Privatinsolvenz-anwalt.de Team
Ist die Insolvenz der richtige Schritt?
Finden Sie heraus ob das Beantragen von Privatinsolvenz in Ihrer Situation sinnvoll ist, indem Sie den “Insolvenz-Check” machen. In diesem kurzen Fragebogen werden alle relevanten Informationen ausgewertet und sie erhalten sofort ihr Ergebnis. Sie können uns natürlich auch direkt anrufen.
Häufig gestellte Fragen
-
In Deutschland kann jeder, der überschuldet ist, Privatinsolvenz anmelden. Da in Deutschland circa jeder zehnte Erwachsene überschuldet ist, hat der Gesetzgeber vor der Privatinsolvenz ein Vergleichsverfahren vorgesehen, dass von jedem Verbraucher zunächst durchlaufen werden muss.
Dieser Einigungsversuch darf nur von geeigneten Personen, wie z.B. Rechtsanwälten, durchgeführt werden. Nach Vornahme des Einigungsversuches kann dann ein Insolvenzantrag bei Gericht gestellt und somit Privatinsolvenz angemeldet werden. Unternehmer bzw. Selbständige können die Privatinsolvenz auch ohne einen gescheiterten Einigungsversuch anmelden. So oder so ist es sehr sinnvoll, beim Anmelden der Privatinsolvenz professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, denn ein erfahrener Rechtsanwalt kann garantieren, dass am Ende die Schulden erlassen werden. -
Die Kosten für das Insolvenzverfahren in Deutschland unterteilen sich in Kosten für die Einleitung des Verfahrens und die eigentlichen Insolvenzverfahrenskosten, bestehend aus Kosten für den Insolvenzverwalter und Gerichtsgebühren. Diese variieren nach der zu verteilenden Insolvenzmasse und nach der Anzahl der Gläubiger. Außerdem erhöhen sich die Kosten, wenn besondere Aufwände entstehen. Geregelt ist das in der Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV).
Wir bieten Ihnen eine faire, flexible Preisgestaltung, wobei die Kosten für die Einleitung des Verfahrens, abhängig von Ihrer individuellen Situation, in der Regel zwischen ca. 800 EUR und 1500 EUR liegen. Alle weiteren Kosten des Insolvenzverfahrens werden aus der Insolvenzmasse genommen bzw. diese zahlt in der Regel die Staatskasse. -
Jeder Schuldner kann unabhängig von der Höhe seiner Schulden Privatinsolvenz anmelden, es gibt keine festgelegte Mindestschuldengrenze. Allerdings ist das Insolvenzverfahren nur sinnvoll, wenn die Höhe der Schulden von der betroffenen Person nicht mit dem pfändbaren Teil des Einkommen und den vorhandenen pfändbaren Werten innerhalb von drei Jahren getilgt werden können. Es kommt also auf die individuelle Situation an.
Grundsätzlich ist das Beantragen von Privatinsolvenz erst ab einer Schuldenhöhe von 10.000 EUR sinnvoll. -
Eine Privatinsolvenz bringt viele Vorteile, sowie gelegentlich auch nachteilige Auswirkungen mit sich. Zu den Vorteilen gehört, dass die Schulden in der Regel nach spätestens drei Jahren nicht mehr vorhanden sind. Kreditraten müssen nicht mehr gezahlt werden, man darf nicht mehr gepfändet werden und Vollstreckungen werden eingestellt. Außerdem erhält man Immunität gegen Gläubiger und Inkassodienste. Die Privatinsolvenz ermöglicht somit einen vollständigen finanziellen Neuanfrang.
Nachteilig sind die temporären Eintragungen im Schuldnerverzeichnis und bei Auskunfteien, wobei verschuldete Menschen dort in der Regel ohnehin schon regisitriert sind.
-
Während der Privatinsolvenz kann man weiter über alle Einnahmen verfügen, soweit diese unpfändbar sind. Die Pfändbarkeit hängt von der persönlichen Situation ab, konkret ob man verheiratet ist und/oder Kindern Unterhalt schuldet. Unterhalt und Kindergeld ist unpfändbar und verbleibt einem vollständig. Was vom Einkommen pfändbar ist, kann der Pfändungstabelle gem. § 850c ZPO entnommen werden. Beispielsweise sind bei einem Nettoeinkommen von 2.000,00 EUR monatlich genau 34,98 EUR pfändar. Wie viel Geld einem konkret verbleibt, hängt also von der persönlichen Situation ab.
Ein meist kleiner Teil der Einnahmen wird für drei Jahre einbehalten, spätestens dann werden regelmäßig alle Schulden erlassen. Grundsätzlich bleibt einem im Insolvenzverfahren ein Großteil des Einkommens, womit man gut von Leben kann.
Kostenlose Erstberatung buchen!
Deutschlandweit verfügbar per Telefon oder Videokonferenz