Vollstreckungsbescheid widersprechen: So geht’s!
24.11.2023
Insolvenzrecht
Der Erhalt eines Vollstreckungsbescheids kann eine überwältigende Situation darstellen, doch es gibt klare Schritte, um diesem Bescheid wirksam zu widersprechen. Ein Vollstreckungsbescheid ist das Resultat eines gerichtlichen Mahnverfahrens zur Eintreibung einer offenen Forderung. Allerdings bedeutet die Ausstellung dieses Bescheids nicht zwangsläufig, dass die Forderung gerechtfertigt ist oder formale Fehler ausgeschlossen sind.
Der richtige Zeitpunkt für den Einspruch
Der wichtigste Aspekt beim Umgang mit einem Vollstreckungsbescheid ist die zeitnahe Reaktion. Der Widerspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Vollstreckungsbescheids erfolgen. Dieser Zeitpunkt ist entscheidend, und das genaue Zustellungsdatum findet sich auf dem Kuvert der Post oder in den Unterlagen des Gerichtsvollziehers.
Der Einspruchsvorgang
Schriftlicher Einspruch: Der Einspruch muss schriftlich erfolgen und erfordert keine besonderen Formulare. Ein formloses Schreiben mit Angabe des Aktenzeichens des Mahngerichts sowie Ihrer Unterschrift ist ausreichend. Eine Begründung ist dabei zunächst nicht erforderlich. Die Formulierung im Brief: “Hiermit lege ich gegen den Vollstreckungsbescheid des [Amtsgericht-Name] vom [Datum], zugestellt am [Datum], mit dem [Aktenzeichen] Einspruch ein. “ ist völlig ausreichend. Lassen Sie dieses Schreiben schnellstmöglich dem zuständigen Gericht zukommen.
Fristverlängerung: Falls Sie die Frist verpasst haben, kann das Gericht in speziellen Ausnahmefällen auch nach Ablauf der zwei Wochen einen Einspruch zulassen. Hierfür ist ein Antrag auf "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" notwendig. Dieser erfordert einen Nachweis darüber, dass trotz aller Bemühungen der Einspruch nicht rechtzeitig eingereicht werden konnte, ohne dass dies in Ihrer Verantwortung lag. Wenn Sie innerhalb der zweiwöchigen Frist keinen Einspruch einlegen konnten, müssen Sie diesen Antrag neben dem Einspruch stellen.
Zusätzlicher Schutz vor Zwangsvollstreckung: Ein Vollstreckungsbescheid ist vorläufig vollstreckbar, selbst bevor das Gericht über den Einspruch entscheidet. Um Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, während der Entscheidung über die Wirksamkeit des Einspruchs, zu verhindern, ist neben dem Einspruch ein separater Antrag auf "einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung" erforderlich. Dieser muss ebenso beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden.
Was passiert nach dem Einspruch?
Der Einspruch führt dazu, dass das Mahnverfahren in ein Gerichtsverfahren übergeht. Das Gericht prüft die Zulässigkeit des Einspruchs und fordert gegebenenfalls innerhalb von zwei Wochen eine schriftliche Begründung an.
Je nach Streitwert kann das Verfahren vor verschiedenen Gerichten stattfinden: Bei einem Streitwert unter 5.000 Euro ist das Amtsgericht zuständig und ermöglicht es dem Schuldner, sich selbst vor Gericht zu vertreten. Überschreitet der Streitwert 5.000 Euro, liegt die Zuständigkeit beim Landgericht, wodurch eine Vertretung durch einen zugelassenen Anwalt erforderlich wird.
Das Ergebnis des Prozesses
Nach der Prüfung des Einspruchs gibt es drei mögliche Ausgänge des Verfahrens:
Aufhebung des Vollstreckungsbescheids: Der Bescheid wird aufgehoben, wenn der Gläubiger seinen Anspruch nicht ausreichend begründen kann oder Sie stichhaltige Gegenbeweise vorlegen können. In diesem Fall erhalten Sie, wenn bereits gepfändet wurde, Ihre Gegenstände zurück.
Vergleich: Ein Kompromiss zwischen Schuldner und Gläubiger wird gefunden, und eine Ratenzahlung oder alternative Vereinbarung wird akzeptiert.
Rechtskräftigkeit des Vollstreckungsbescheids: Sollte der Gläubiger nachweisen können, dass seine Forderung berechtigt ist, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. In diesem Fall kann der Gläubiger die Zwangsvollstreckung durchsetzen, beispielsweise durch Pfändung von Wertgegenständen oder Konten.
Insgesamt ist es von entscheidender Bedeutung, dass Schuldner sich der Fristen bewusst sind und bei Zweifeln oder Fragen rechtzeitig Rechtsberatung in Anspruch nehmen, um mögliche finanzielle Konsequenzen zu vermeiden. Die beschriebenen Schritte bieten einen Leitfaden für Personen, die mit einem Vollstreckungsbescheid konfrontiert sind und ihren Einspruch erfolgreich einlegen möchten.
Dennis Meising
Privatinsolvenz-anwalt.de Team
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