Privatinsolvenz anmelden: Alles was Sie wissen müssen!

Thema: Schulden, Insolvenz

Aktualisiert am: 27.08.2024

Lesezeit: 5 Minuten     

Das Wichtigste zur Privatinsolvenz

Was ist eine Privatinsolvenz?
Eine Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) ist ein gerichtliches Verfahren, das überschuldeten Personen ermöglicht, sich nach einer bestimmten Frist von ihren
Schulden zu befreien.

Wie lange dauert die Privatinsolvenz?
Dank der Reform des Insolvenzrechts dauert das Insolvenzverfahren für Anträge ab dem 1. Oktober 2020 nur noch
drei Jahre.

Wer kann eine Privatinsolvenz beantragen?
Alle natürlichen Personen, die keine selbstständige Tätigkeit ausüben und
zahlungsunfähig sind, können eine Privatinsolvenz beantragen.

Was ist die Restschuldbefreiung?
Die Restschuldbefreiung erfolgt am Ende des Verfahrens und erlässt dem Schuldner sämtliche noch offenen Schulden, außer solchen, die aus Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten resultieren.

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Die Privatinsolvenz ist ein wichtiger rechtlicher Weg für Menschen, die ihre Schulden nicht mehr bewältigen können. Sie ermöglicht es, nach einer bestimmten Frist von den verbleibenden Schulden befreit zu werden und so einen finanziellen Neustart zu wagen. Das Verfahren richtet sich an Privatpersonen, die nicht selbstständig arbeiten und in einer Überschuldungssituation stecken. Dank der Reform des Insolvenzrechts im Jahr 2020 beträgt die Dauer einer Privatinsolvenz mittlerweile nur noch drei Jahre. In dieser Zeit haben die Betroffenen die Möglichkeit, ihre Schulden abzubauen und sich auf den schuldenfreien Neustart vorzubereiten.


Was sind die Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz?

Eine der Hauptvoraussetzungen für die Privatinsolvenz ist, dass ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern gescheitert ist. Dieser Versuch kann nur von einem Rechtsanwalt oder einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle durchgeführt werden. Zudem müssen die Antragsteller zahlungsunfähig sein, das heißt, sie können ihre offenen Rechnungen und Verpflichtungen nicht mehr bedienen. Die Einkommenshöhe oder die Höhe der Schulden spielen dabei keine Rolle, sodass auch Personen ohne Einkommen, wie etwa Hartz-IV-Empfänger, das Insolvenzverfahren beantragen können.


Wie läuft die Privatinsolvenz ab?

Der Ablauf einer Privatinsolvenz lässt sich in drei Phasen unterteilen. Zuerst steht der Versuch einer außergerichtlichen Einigung, gefolgt vom eigentlichen Insolvenzverfahren und der sogenannten Wohlverhaltensphase. Während dieser Phase muss der Schuldner den pfändbaren Anteil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter abtreten und seinen Obliegenheiten nachkommen. Im Gegenzug erhält der Schuldner Immunität gegen die Gläubiger. Am Ende dieser Phase erfolgt die sogenannte Restschuldbefreiung, wodurch sämtliche Schulden erlassen erwerden. Mehr zum Ablauf finden sie hier.

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Wie kann ich Privatinsolvenz anmelden?

Eine Privatinsolvenz kann nur mit Unterstützung eines Rechtsanwalts oder einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle angemeldet werden. Diese Fachleute begleiten Sie durch den gesamten Prozess, von der Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuchs mit den Gläubigern bis zur Erstellung des Insolvenzantrags und Einleitung der Privatinsolvenz.

Unsere Anwaltskanzlei ist auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert und bietet Ihnen eine kostenlose Erstberatung durch einen erfahrenen Anwalt an. Wir unterstützen Sie in allen Phasen der Privatinsolvenz, um sicherzustellen, dass Ihr Insolvenzverfahren korrekt und reibungslos eingeleitet wird.

Was ist die Restschuldbefreiung?

Die Restschuldbefreiung stellt das zentrale Ziel des Verfahrens dar. Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase erlässt das Insolvenzgericht alle Schulden, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind. Eine wichtige Ausnahme bilden dabei Forderungen aus Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die auch nach der Restschuldbefreiung bestehen bleiben. Mit der Entlastung von den Schulden können Betroffene einen neuen, schuldenfreien Lebensabschnitt beginnen.


Fazit

Die Privatinsolvenz ist eine Möglichkeit für überschuldete Privatpersonen, einen schuldenfreien Neuanfang zu wagen. Durch die Reform des Insolvenzrechts wurde die Verfahrensdauer auf drei Jahre verkürzt, was Betroffenen schneller wieder auf die Beine hilft. Das Verfahren erfordert allerdings, dass der Schuldner während der Wohlverhaltensphase seine Pflichten erfüllt. Mit der anschließenden Restschuldbefreiung können sich Privatpersonen dauerhaft von ihrer Schuldenlast befreien und einen neuen Abschnitt in ihrem Leben beginnen.

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